Allgemeine Nutzungs- und Verhaltensregeln für Sportgruppen und Mannschaften des BSV sowie für die Sport- & Tennishalle, das Zentrum für Freizeit- & Gesundheitssport, die Kegelbahn, den Tennisplatz, den Beachvolleyballplatz, die Sportanlage am Südring inklusive Kunstrasenplatz. Die Nutzungs- und Verhaltensregeln beziehen sich gleichermaßen auf die Sporthalle und den Gymnastikraum der Grundschule Bovenden sowie der Sporthalle der IGS Bovenden, sofern keine anders lautende Anweisungen vom Flecken Bovenden bzw. dem Landkreis Göttingen vorliegen.
Als Grundsatz gilt weiterhin, dass wir verantwortungsvoll und diszipliniert mit Blick auf die Gesamtsituation der Pandemie agieren! Sollten aufgrund steigender Infektionszahlen Änderungen gemäß der Niedersächsischen Verordnung nötig werden, reagieren entsprechend. Bis auf Weiteres gelten aktuell folgende Regeln für das Sporttreiben im BSV:
- Als wichtigste Regel gilt: Bei Krankheitssymptomen wie Fieber oder Husten zuhause bleiben!
- Generell ist das Sporttreiben in Gruppen von bis zu 60 Personen zulässig, trotzdem muss die Anzahl aller Anwesenden insbesondere in den Sporthallen und auf der Kegelbahn weiterhin so gering wie möglich gehalten werden. Das bedeutet zum einen, dass die Größe unserer Trainingsgruppen individuell festgelegt wird und zum anderen, dass beim Training keine Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt sind. Für den Trainingsbetrieb ist im Vorfeld eine verlässliche Planung unerlässlich, weshalb die Teilnahme am Sportbetrieb nur nach vorheriger Anmeldung bei der Abteilungsleitung oder der BSV-Geschäftsstelle möglich ist.
- Alle Aktiven müssen weiterhin auf die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen achten, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten.
- Die Original-Kontaktrückverfolgungslisten müssen vollständig und leserlich ausgefüllt unmittelbar nach Beendigung des Trainings in der Geschäftsstelle (Briefkasten oder per E-Mail) abgegeben werden.
**Ausnahme Tennishalle: In der Tennishalle bleiben sie im dafür vorgesehenen Ordner liegen und werden in regelmäßigen Abständen eingesammelt. - Auf den Handshake verzichten wir weiterhin. Es müssen andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen, gewählt werden.
- Beim Betreten und Verlassen der Sportstätten, auf den Fluren, in Geräteräumen und in den Toiletten muss das Abstandsgebot eingehalten werden.
- In geschlossenen Räumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese darf lediglich zum Sporttreiben abgenommen werden.
- Bei der Belegung der Umkleiden und der Nutzung der Duschen ist auf größtmögliche Abstände und die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Räume zu achten.
- Es ist notwendig, für eine ausgiebige Belüftung vor, während und nach dem Sporttreiben in den Sporthallen, auf der Kegelbahn, den Vorräumen und Umkleiden Sorge zu tragen.
- Jeder sollte eine eigene Matte oder ein Handtuch als Unterlage mitbringen.
- Sitzungen, ehrenamtliche und gesellige Zusammenkünfte sind nach Rücksprache mit der BSV-Geschäftsstelle erlaubt. Auch hier müssen die Original-Rückverfolgungslisten ausgefüllt und unverzüglich in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Bei diesen Treffen muss jeder mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander einhalten. Es gibt eine Ausnahme, bei Gruppen bis zu 10 Personen ist diese Abstandsregel nicht erforderlich. Es können ggf. 10er Gruppen gebildet werden, innerhalb der Gruppen muss sodann kein Abstand mehr eingehalten werden. Dieser ist aber zwischen den Gruppen notwendig.
**Ausnahme Sport- und Tennishalle: Im Zwischenraum und im Vorraum der Tennishalle sind gesellige Zusammenkünfte nicht erlaubt. - Selbstmitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht mit anderen geteilt werden, jeder muss sein eigenes Geschirr und Equipment zum Verzehr seiner Speisen und Getränke nutzten. Es ist in keiner Sportstätte erlaubt, vereinseigene Grills, Gläser, vereinseigenes Geschirr, Besteck usw. zu benutzen, ebenso wenig die Geschirrspüler!
- Im Rahmen des Spielbetriebs sind Zuschauerinnen und Zuschauer grundsätzlich erlaubt. Allerdings sind Sportveranstaltungen mit mindestens zeitweise stehenden Zuschauerinnen und Zuschauern nur bis maximal 50 Personen zulässig. Ab 51 Personen müssen alle Zuschauerinnen und Zuschauern einen Sitzplatz einnehmen. Dabei haben sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen, noch zu einem weiteren Hausstand, noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so muss eine MNB getragen werden. Die MNB muss grundsätzlich auch außerhalb des Sitzplatzes getragen werden. Außerdem müssen alle Zuschauerinnen und Zuschauer in einer hierfür vorgesehenen Kontaktverfolgungsliste erfasst werden.
- In geschlossenen Sportstätten sind nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
- Für die Durchführung eines Wettkampfs (Punkt- und Freundschaftsspiele) muss eine verantwortliche Person benannt werden. Der Zuständigkeitsbereich umfasst alle organisatorischen Fragen rund um das Spielgeschehen, insbesondere die Regelung der Zuschauer. Dazu gehört unter anderem:
- Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln
- Information des Gastvereins im Vorfeld (Hygieneplan, sinnvolle Absprache über Zuschauerkontingente
- Bereithalten und Führen der Zuschauer- Rückverfolgungslisten
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