Ab 19.11.2021 gilt in unseren Hallen 2G

2GaLiebe BSV-Familie,

ab morgen, den 19.November 2021 gilt laut Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen die 2G-Regel in all unseren geschlossenen Sportstätten.

Das bedeutet, dass JEDER, der die Sportstätte betritt und 18 Jahre oder älter ist, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung erbringen muss. EIN NEGATIVES TESTERGEBNIS IST NICHT MEHR AUSREICHEND!

Die gleiche Regel gilt für Begleitpersonen sowie für Bring- und Abholdienste durch Eltern, Großeltern usw. Auch ein kurzzeitiges Betreten der Hallen ist ohne den entsprechenden Nachweis nicht gestattet. Das bedeutet, dass die Räume erst nach Überprüfung des Nachweises betreten werden dürfen.

Darüber hinaus empfehlen wir für das Sporttreiben zusätzlich 2G+, also geimpft oder genesen und tagesaktuell getestet – dies ist aber nicht verpflichtend.

Weiterhin ist natürlich die Corona-Rückverfolgung unbedingt notwendig. Denkt daran, die Luca-App zu nutzen oder euch leserlich in die Kontaktrückverfolgungslisten einzutragen.

Vielen Dank, dass ihr uns unterstützt. Wenn wir alle zusammen die erforderlichen Maßnahmen mit Disziplin umsetzen und weiterhin verantwortungsvoll und umsichtig handeln, dann meistern wir auch diese schwierige Phase der Pandemie. Damit leisten wir alle unseren Beitrag, den Sportbetrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Bleibt gesund und bleibt bewegt!
Euer BSV-Team